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Justice pour Kalinka



 Geschworenengericht des Bezirks Val-de-Marne

(Artikel 365-1 des Code de Procédure pénale (Gesetzbuch des Strafverfahrens)
(Die Namen der im Texte erwähnten Medikamente sind unterstrichen und nicht aus dem Französischen übersetzt.)

Das Geschworenengericht ist zur Ueberzeugung gekommen, dass Dieter Krombach in Lindau gegenüber Kalinka Bamberski gewalttätig geworden ist, was ohne seine Absicht zum Tode des Opfers geführt hat. Folgende Elemente, die vor Gericht wie auch unter den Richtern und Geschworenen besprochen wurden, führten zu diesem Urteil :

Der Tod eines vierzehnjährigen Mädchens in seinem Bett scheint schon an und für sich extrem verdächtig, sowahr folgende Hypothesen ausgeschlossen werden konnten : Folgen eins früheren Unfalls ; Hitzschlag, mangels diesbezüglicher Symptome ; anaphylaktischer Schlag ; Entzündung bakterischen Urspungs.

Es geht aus den Aussagen der Experten hervor, dass Kalinka aufgrund des sogenannten Mendelson-symptoms gestorben ist, das heisst durch das intra-bronchiale Aufstossen der im Magen vorhandenen Nahrung, das bei Kalinka zum Erstickungstod geführt hat. Im untersuchten Fall gibt es zwei mögliche Kontexte, die das Auftreten dieses Syndroms erklären können : entweder wurde es durch die Einnahme einer beträchtlichen Dosis von Benzodiazépine verusacht, oder durch eine sexuelle Agression unter Einnahme von geringeren Quantitäten anderer Substanzen, zum Beispiel von Clobazan, ein dem Benzodiazépine entsprechenden Molekül, das in den Organen von Kalinka aufgefunden wurde.

Das Gericht bemerkt, dass Dieter Krombach erst acht Monate nach dem Tod – und obwohl eine Untersuchung im Gang war – aussagte, er habe Kalika in der Nacht in der sie gestorben ist eine Tablette Frisium verabreicht. Er hat seither noch hinzugefügt, es sei das erste Mal gewesen dass er dies tat.

Die Dosis, die Dieter Krombach nach eigenen Aussagen verabreicht haben soll, varierte übrigens im Verlauf des Prozesses : so sagte Dieter Krombach vor Gericht plötzlich aus, er habe Kalinka in der Nacht ihres Todes nur eine halbe Tablette, das heisst 10 mg Frisium verabreicht.

Verglichen mit den Ergebnissen der Experten führte diese Beobachtung das Gericht dazu, den zweiten von ihnen erwähnten Kontext, nämlich derjenige einer sexuellen Agression festzuhalten.

Ein weiteres Element bekräftigt diese Ueberzeugung : die Verletzung einer der beiden Schamlippen Kalinkas, mit Blutspuren darauf, sowie die Präsenz einer roten Substanz auf der Unterwäsche der Verstorbenen. Die Präsenz von Blutspuren beweist, gemäss den Experten, dass die Wunde verursacht wurde als Kalinka noch lebte, was auch die Spuren auf der Unterwäsche erklärt. Hätte sich Kalinka die Verletzung im Laufe des Tages zugezogen, dann hätte sie der dadurch verursachte Schmerz dazugeführt, ihrer Mutter – der sie am Abend stolz ihre Bräunung zeigte – davon zu informieren.

Es kann hervorgehoben werden, dass Dieter Krombach während der ganzen Untersuchung widersprüchliche und zusammenhangslose Aussagen machte zu diesen Tatbeständen. So sagte er anfänglich nichts über die Einnahme von Frisium, obwohl diese Information von entscheidender Wichtigkeit war, was er nicht ignorieren konnte. Auch gab er verschiedene miteinander unvereinbare Erklärungen ab über die Umstände in denen er Kalinka in der Nacht ihres Todes gesehen hat. Er berichtete von angeblich regelmässigen nächtlichen Magen- und Darmbeschwerden von denen seine Frau nie zuvor gehört hatte. Er behauptete, er habe Kalinka am Morgen des 10. Juli wecken wollen, obwohl er auch erzählte sie hätte so schlecht geschlafen, dass er ihr eine Schlaftablette verabreicht habe. Er hatte in seinen ersten Erklärungen keine Herzmassage erwähnt, sprach aber plötzlich davon im Laufe der Audienz. Er erklärte, er habe Kalinka am Morgen mehrere Substanzen verabreicht um sie wiederzubeleben, dies zu einem Zeitpunkt, wo der Körper der Verstorbenen gemäss der Beschreibung ihrer Mutter blau und schon steif war. Die Gerichtsmediziner haben übrigens all diese “Wiederbelebungsversuche” von Anfang an als grotesk und schon geradezu suspekt bezeichnet. Letztlich kann man auch das Fehlen einer Meldung bei der Polizei konstatieren, obwohl der Notfallarzt der zu Ort war erklärte, Dieter Krombach habe sich verpflichtet diese selbst vorzunehmen.

All diese Elemente führen das Gericht zum Schluss, dass Kalinkas Tod im Kontext einer sexueller Agression durch Dieter Krombach verursacht worden ist ; die Agression hatte das Aufstossen der Nahrung in Kalinkas Bronchien zur Folge, was ihren Tod herbeiführte, trotz der sofortigen Verabreichung verschiedener Reanimationssubstanzen.

Diese Schlussfolgerung führt dazu, vorsätzliche Tötung als nicht fundiert auszuschliessen, wie auch vorsätzliche Vergiftung ; ausgeschlossen wird auch die nicht vorsätzliche Tötung, da eine derartige Qualifikation es nicht erlauben würde die sexuelle Agression, die das Gericht als bewiesen erachtet, in Betracht zu ziehen.

Es muss unterstrichen werden, dass Kalinka Bamberski zum Zeitpunkt dieser Ereignisse noch nicht fünfzehjährig war, und dass Dieter Krombach als Gatte ihrer Mutter Autorität über sie ausübte.

Auch wenn die folgenden Bemerkungen überflüssig sind in Hinsicht auf die schon gefestigte Ueberzeugung des Gerichts, ist es nicht ohne Bedeutung zu unterstreichen, dass Dieter Krombach in Deutschland schon einmal für sexuelle Agression einer Patientin, die er in seiner Klinik eingeschläfert hat, verurteilt wurde, abgesehen von mehreren ähnlichen Klagen gegen ihn, die nicht zu gerichtlichen Verurteilungen geführt haben.

Verfasst am 20. Dezember 2012,

der erste Geschworene der Präsident des Geschworenengerichts
(Unterschriften unlesbar)


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