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Justice pour Kalinka



 Geschichte des Kalinka-Falls

März 1995
Anfang März wird der Prozess eröffnet. Nach einem über zweistündigen Gespräch im Privatbüro des Gerichtspräsidenten mit den zwei Anwälten des Angeklagten und dem deutschen Botschafter wird die Sitzung jedoch vertagt. Der Anwalt des Anklägers wurde bei dieser Unterredung nicht zugelassen.
Am 9. März urteilt das Schwurgericht in Abwesenheit des Angeklagten. Dr. Krombach ist zu 15 Jahren Zuchthausstrafe verurteilt, er bekommt nicht lebenslänglich, wie es das Gesetz angesichts Kalinkas Alter und der Tatsache, dass Dr. Krombach seine Autorität missbraucht hat, eigentlich vorsieht. Es ist zu bemerken, dass die Untersuchungsrichterin der Ansicht war, Dr. Krombach nicht der Vergewaltigung beschuldigen zu können, so dass die Frage nach dem Motiv des nun anerkannten und bestraften Verbrechens nicht behandelt wurde. Denn wird man in Abwesenheit verurteilt, gibt es weder ein Plädoyer noch Geschworene noch Zeugenaussagen noch Fachberichte.
Trotz dieser Verurteilung und auf Anweisung des Justizministeriums an den Staatsanwalt beantragt die französische Justiz keinen internationalen Haftungsbefehl. Schon früher und weiterhin sprechen F. Mitterrand, dann J. Chirac mit H. Kohl und später G. Schröder bei ihren Zusammenkünften über den Fall Krombach, aber sie wollen die guten Beziehungen zwischen den beiden Ländern aufrecht erhalten.

1996 und 1997
Am 1. August 1996 veranlasst der Druck der Medien - in Le Figaro erscheint im Juli ein Artikel über den Fall - den Generalstaatsanwalt von Paris, in den Ländern des Schengener Raums die Personenbeschreibung von Dr Krombach zu verbreiten, für den Fall, dass dieser Deutschland verlässt. Am 21. Februar 1997 wird durch Interpol ein internationaler Haftungsbefehl erlassen, der auf weitere Länder ausgedehnt wird, besonders auf die an Deutschland grenzenden Länder.

17. März 1997
Nach der Vergewaltigung einer seiner Patientinnen in Narkose, einer 16jährigen Gymnasiastin, muss Dr. Krombach zwei Monate Freiheitsstrafe büßen. Da sein Sperma identifiziert wurde, erkennt er die Tat an, gibt sexuelle Probleme zu und plädiert vor dem Landgericht in Kempten für schuldig. Weitere fünf Patientinnen bestätigen, von Dr. Krombach vergewaltigt worden zu sein, aber ihre Zeugenaussagen werden mangels Beweise verworfen. Dr. Krombach wird für diese Vergewaltigung zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt und wird er letztlich freigelassen. 300 Personen demonstrieren in Lindau gegen diesen Urteilspruch. Es ist anzumerken, dass das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Strasser getagt hat, der sich 1994 geweigert hatte, die Untersuchung des Mords an Kalinka wieder aufzunehmen.

7. Januar 2000
Nachdem Dr. Krombach in Österreich festgenommen wird, verlangt Frankreich seine Auslieferung, aber Österreich lässt ihn am 2. Februar 2000 frei, entgegen der Bestimmungen der europäischen Auslieferungskonvention. Frankreich protestiert nicht, trotz der mündlichen Versprechen, die E. Guigou (die damalige Justizministerin) an A. Bamberski in diesem Sinn gegeben hat.


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